Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.03.2019 bis zum 15.03.2020 und Liquidationsschlussbilanz
26.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.03.2018 bis zum 15.03.2019 und Liquidationsschlussbilanz
27.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.03.2017 bis zum 15.03.2018
27.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.03.2016 bis zum 15.03.2017
06.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
05.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
15.05.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
05.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
14.10.2011
Neueintragungen